Personalvermittlung

Zu den Aufgaben einer Personalvermittlung, wie zum Beispiel Helmi Göttler, zählt die Suche und Vermittlung geeigneter Arbeitskräfte für einen Arbeitgeber. Mitarbeiter einer Vermittlungsagentur akquirieren deshalb offene Stellenangebote und fertigen anschließend ein Bewerberprofil an. Mit Hilfe der Bewerberdaten, die in einer internen Datenbank gespeichert sind, bringt die Personalagentur geeignete Interessenten mit dem jeweiligen Arbeitgeber zusammen. Das Ziel besteht darin, zu einem Vertragsabschluss zu gelangen und potentielle Mitarbeiter in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. 

In der Bundesrepublik Deutschland hat sich eine Vielzahl von Personalagenturen für unterschiedliche Berufsgruppen etabliert. Private Personalagenturen unterscheiden sich von der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes dadurch, dass sie von den Arbeitgebern finanziert werden und ausschließlich dem Auftrag und der Stellenausschreibung des Kunden entsprechend geeignete Mitarbeiter mit dem Unternehmen zusammenbringen. Die Herausforderung der privaten Agenturen liegt dabei in der Bewerbersuche. Vielfach wenden sich Firmen an die privaten Vermittler, wenn sie hochqualifizierte Mitarbeiter mit speziellen Voraussetzungen suchen und diese auf dem Arbeitsmarkt nicht finden. Das Arbeitsamt wird im Gegensatz zur Privatvermittlung von allen Arbeitssuchenden in Anspruch genommen. Die Finanzierung der privaten Arbeitsvermittlungen kann auch durch den Bewerber im Rahmen einer Vermittlungsgebühr erfolgen. 

Im rechtlichen Sinn gilt die private Vermittlung von Arbeitskräften als eine Maklertätigkeit, die vertragsrechtlich als Maklervertrag eingeordnet wird. Der Personalvermittler muss zwischen unterschiedlichen Interessen der Parteien vermitteln und bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrags entsprechende Unterlagen und Belege beschaffen. Dabei ist es ihm zwar gestattet, die Entscheidungsmöglichkeiten der Beteiligten zu unterstützen, dennoch muss er dabei stets seine Neutralität wahren. Seit dem 27. März 2002 unterliegt die Tätigkeit privater Personalvermittler nicht mehr der staatlichen Erlaubnispflicht. Neben den speziellen Bestimmungen und Grundlagen zur Auslandsvermittlung, sowie der Richtlinien hinsichtlich der formalen Gestaltung des Vermittlungsvertrages gelten seitdem nur noch wenige Bestimmungen.

Meist arbeiten in einer Vermittlungsagentur mehrere Personalvermittler, die ihre Kunden dabei unterstützen geeignete Mitarbeiter zu suchen und zu vermitteln. Vergleichbar mit einem Makler reagieren die Personalvermittler auf das Angebot offener Stellen. Nach der Erstellung des Anforderungsprofils wählt der Vermittler aus den Bewerbungen die geeigneten Kandidaten aus und bereitet ein internes Vorstellungsgespräch vor. Das erste persönliche Treffen zwischen einem Bewerber und dem Vermittler findet meist in den Räumlichkeiten der Personalagentur statt. In einem Vorgespräch erhält der Bewerber einen Überblick über die Anforderungen, die für die Tätigkeit notwendig sind und erfährt Näheres zu den Arbeits-Konditionen und zum Gehalt. Der Name des potentiellen Arbeitgebers wird erst genannt, wenn der Bewerber sich zu einem Vorstellungstermin verpflichtet.   

Eine Personalagentur garantiert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Datenschutz für ihre Kunden ebenso wie für die Bewerber und gibt deshalb Informationen nur in geringem Umfang weiter. Während des Sondierungsgespräches mit dem Bewerber arbeitet der Vermittler eine Liste mit den geforderten Qualifikationen und Eigenschaften des zukünftigen Stelleninhabers ab. Dabei wird schnell klar, ob der Bewerber für die Aufgaben geeignet ist. Wenn das Gespräch mit dem Stellensuchenden positiv ausfällt, schlägt der Arbeitsvermittler einen Termin im Hause des Unternehmens vor. Dabei handelt es sich um das eigentliche Vorstellungsgespräch, bei dem neben dem Personalvermittler auch der Personalleiter des Unternehmens anwesend ist. In diesem Personalgespräch wird die Entscheidung über die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen den beiden Parteien getroffen.


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